Allgemeine Geschäftsbedingungn

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen »miss uppercover, Andrea Janas« (nachfolgend miss uppercover) und dem Kunden/Auftraggeber umfassend.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn miss uppercover abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. 

2. Gegenstand des Vertrags, Vertragsschluss

2.1
Gegenstand des Vertrags mit dem Kunden sind die Leistungen einer Kommunikationsdesignerin. Die vertragsspezifischen von miss uppercover zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Angeboten, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote von miss uppercover verstehen sich freibleibend.

2.2
Ein Vertrag komm durch Auftragserteilung des Kunden in Textform zustande. Grundlage des Vertrags ist das Angebot von miss uppercover per Fax, Email oder Briefpost.

2.3
Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen stellen neue Aufträge dar, die gesondert zu vergüten sind, sofern hieraus ein Mehraufwand erwächst.

3. Leistungsumfang und Abnahme

3.1
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag, seinen Anlagen, etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie dem Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt miss uppercover über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach der Besprechung überlassen wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht unverzüglich widerspricht.

3.2
Vom Leistungsumfang grundsätzlich nicht erfasst ist die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen von miss uppercover. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Leistungen es sei denn, dies wird vom Kunden gesondert beauftragt und vergütet.

3.3
miss uppercover ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit

a)
die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks verwendbar ist,

b) die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und


c)
dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand
oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, miss uppercover
erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

3.4
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von miss uppercover hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten:

a) ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,

b) ein Drittel nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten,

c) ein Drittel nach Ablieferung.

3.5
Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3.6 Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Leistung gilt diese als abgenommen.

3.7
Alle Aufwendungen und Auslagen, Umarbeitungen von Entwürfen und Reinzeichnungen, die Drucküberwachung und Ähnliches werden, soweit sie vom Kunden gewünscht und nicht bereits gemäß der Leistungsbeschreibung von miss uppercover zu übernehmen sind, nach Aufwand und den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet. Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Vertragsstrafe

4.1
Alle Leistungen von miss uppercover, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere,  Konzepte, Planungen, Werke, Layouts, Reinzeichnungen und ähnliches unterliegen im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien den Vorschriften des Urheberschutzgesetzes. Dessen Bestimmungen, insbesondere die §§ 31 ff UrhG und §§ 97 ff UrhG, gelten zwischen den Parteien hinsichtlich der Leistungen von miss uppercover auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, insbesondere die sogenannte Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

4.2
Die erbrachten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von miss uppercover weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß hiergegen berechtigt miss uppercover, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten, bzw. nach der jeweils neusten Fassung des AGD-Tarifvertrags für Designleistungen üblichen Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

4.3
miss uppercover räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit miss uppercover. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Kunden bei der Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

4.4
Die Nutzungsrechte nach Ziffer 4.3 gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden über.

4.5
Die Leistungen von miss uppercover dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede über diesen Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig und berechtigt miss uppercover, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten, bzw. nach der jeweils neusten Fassung des AGD-Tarifvertrags für Designleistungen üblichen Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

4.6
Der Kunde überträgt miss uppercover alle für die Erbringung der nach Ziffer 3. 1 vereinbarten Leistung erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne und ähnliches) und Mitwirkungsleistungen.

4.7
Der Kunde versichert, Inhaber der für die Erstellung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und das durch den Vertrag Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrags auf miss uppercover zu übertragenden Rechte

a) nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind

b) Dritte nicht mit deren Ausübung beauftragt wurden;

c) bei Vertragsschluss keine anderweitigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen bestehen, welche die von miss uppercover zu erbringenden Leistungen behindern könnten.

4.8
Impulse, Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.

5. Mitwirkungspflichten

5.1
Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrags betreffende Fragen abstimmen.

5.2
Der Kunde wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Designerdienstleistung weitere Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit miss uppercover erteilen.

5.3
Der Kunde ist gehalten, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, auf eigene Rechnung mitzuwirken. Insbesondere hat er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Dokumentationen, Materialien, Daten, sowie Hard- und Software rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für das zur Vertragserfüllung benötigte Personal. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.

5.4
Der Kunde beantragt schließt erforderlichen Verträge mit Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, der VG Wort, VG Bild etc. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

5.5
Die Kosten etwaigen Mehraufwands, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, hat der Kunde zu tragen und können von miss uppercover gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.6
Vor Ausführung etwaiger Vervielfältigung sind miss uppercover Korrekturmuster vorzulegen.

6. Leistungszeit

6.1
In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Fixtermin vereinbart.

6.2
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (zB nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden), höherer Gewalt (zB Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Zulieferern und Eingriffe von Dritter Seite auf die Leistung, hat miss uppercover nicht zu vertreten. Sie berechtigen miss uppercover, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. miss uppercover wird dem Kunden Leistungsverzögerungen von dritter Seite aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Zulieferern und Eingriffen anzeigen.

6.3
Gerät miss uppercover mit einer Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von miss uppercover auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7. Zahlungsbedingungen , -verzug und Aufrechnung

7.1
miss uppercover erstellt eine ordnungsgemäße Rechnung. Alle Preise für Design­leistungen sind Nettobeträge, die zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Der Gesamtbetrag ist nach Rechnungstellung – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ohne jeden Abzug fällig. Werden Arbeiten laut Vereinbarung in Teilen geliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei der Ablieferung des Teils zur Zahlung fällig.


7.2
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall behält sich miss uppercover das Recht vor 10 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die Leistung nach dem bis zur Stornierung des Auftrags getätigtem Aufwand abgerechnet.


7.3
Angemessene Aufwendungen und Auslagen (Reisekosten, Spesen und ggf Übernachtungskosten) werden nach Aufwand abgerechnet. Reisezeiten sind Arbeitszeiten.

7.4
Die Kosten notwendiger Fremdleistungen hat der Kunde zu tragen. miss uppercoverist berechtigt, Voraus- oder Zwischenzahlungen zu verlangen. miss uppercover behält sich vor, Fremdleistungen erst nach Zahlungseingang zu beauftragen.

7.5
Auf alle Fremdkosten berechnet miss uppercover 15% Honorar (handling fee).

7.6
Der Kunde kann nur mit von miss uppercover anerkannten oder gerichtlich festgestellten Zahlungsansprüchen gegen miss uppercover aufrechnen.

7.7
Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.8
Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungstermine hat miss uppercover ohne weitere Mahnung einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem auf den Zahlungstermin folgenden Tag. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Bei länger andauerndem Zahlungsverzug und Verstreichen einer angemessenen Frist zur Zahlung kann miss uppercover den Vertrag fristlos kündigen, oder die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zu einer Teilzahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

8. Fremdleistungen

8.1
miss uppercover ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst zu erbringen oder Dritte damit zu beauftragen.

8.2
Bei der Bestellung von Fremdleistungen kann miss uppercover in jedem Einzelfall entscheiden, ob in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bestellt wird, oder im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde wird diesbezüglich erforderliche Vollmachten zur Verfügung stellen.

8.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von miss uppercover abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde miss uppercover im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben.

8.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc sind vom Auftraggeber zu erstatten.

8.5
Ist zwischen den Parteien die Produktionsüberwachung oder die Überwachung der Herstellung von Fremdleistungen vereinbart, ist miss uppercover berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Alle gegenständlichen Leistungen bleiben Eigentum von miss uppercover. Es werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt.

9.2
Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien (wie Quelldateien, Layoutdaten, Feindaten und ähnliches) stehen ebenfalls im Eigentum von miss uppercover. miss uppercover ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

9.3
Hat miss uppercover dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikdesigners geändert werden.

10. Mitarbeiterschutz, Vertragsstrafe

10.1
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen von miss uppercover, die mit der Erfüllung des Vertrags zwischen den Vertragspartnern betraut sind, weder direkt noch indirekt oder über Dritte für sich selbst oder Tochterunternehmen, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und ein Jahr über das Vertragsende hinaus anzustellen oder in anderer Weise zu Leistungen oder zu beschäftigen.

10.2
Jeder Verstoß gegen die vorgenannte Pflicht berechtigt miss uppercover, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- EUR zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf einen darüber hinaus bestehenden Schadenersatzanspruch angerechnet.

11. Haftung, Gewährleistung

11.1
Die Haftung von miss uppercover auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 11 eingeschränkt.

11.2
miss uppercover haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte.

11.3
Soweit miss uppercover dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die miss uppercover bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

11.4
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von miss uppercover für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

11.5
Soweit miss uppercover technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.6
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt miss uppercover gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung, es sei denn, miss uppercover trifft gerade bei der Auswahl ein Verschulden.

11.7
Mit der Freigabe von Leistungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionelle Richtigkeit. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung von miss uppercover.

11.8
Jegliche Haftung von miss uppercover für Ansprüche, die aufgrund der Leistung gegen den Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der Durchführung der Leistung miss uppercover selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde miss uppercover schad- und klaglos. Der Kunde hat miss uppercover in diesem Fall ferner alle finanziellen und sonstigen Nachteile zu ersetzen.

11.9
Alle Leistungen von miss uppercover sind vom Kunden nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen, etwaige Mängel sind unverzüglich geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Leistung geltend zu machen. 

11.10
Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von miss uppercover oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11.11
Die Haftung für die urheber-, design- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Leistungen von miss uppercover ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Schutzrechtrecherche selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. Dies gilt nicht, wenn die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung von miss uppercover individualvertraglich vereinbart und gesondert vergütet wird.

11.12
miss uppercover haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

11.13
Die Einschränkungen dieser Ziffer 11 gelten nicht für die Haftung von miss uppercover wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.14
Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt miss uppercover keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

12. Referenznennung, Belegmuster, Vertragsstrafe

12.1
miss uppercover hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen und deren Vervielfältigungsstücken, insbesondere Anzeigen in Printmedien und alle Druckprodukte, mit vollem Namen und der Internetadresse in angemessener Schriftgröße als Hersteller der Leistung genannt zu werden.

12.2
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber miss uppercover kostenlos mindestens zwei einwandfreie Belegmuster.

12.3
Ist der Vertragsgegenstand ein Buchcover (egal, ob eBook, Taschenbuch oder Hardcover) verpflichtet der Auftraggeber sich – im Falle einer Veröffentlichung – im Impressum des Buches (oder an geeigneter Stelle) folgendes Copyright zu vermerken:

Umschlaggestaltung: © miss uppercover – Andrea Janas | www.missuppercover.com

12.4
miss uppercover ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.

12.5
Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist miss uppercover für jeden Fall der Zuwiderhandlung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten, bzw nach der jeweils neuesten Fassung des AGD-Tarifvertrags für Designleistungen üblichen Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

13. Vertraulichkeit

13.1
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnene Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13.2
Der Vertragspartner stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer Informationen gemäß 13.1 ebenso vertraulich behandeln.

14. Aufbewahrung Sicherheit und Versand

14.1
Der Kunde stellt miss uppercover von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das innerhalb eines Monats nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht abgefordert wird.

14.2
Für die Sicherung von Informationen, Daten und Objekten, die während der Auftragsabwicklung vom Kunden an miss uppercover oder von miss uppercover an den Kunden – gleich in welcher Form – übermittelt werden, trägt der Kunde die Gefahr.

14.3
Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort oder innerhalb des Erfüllungsortes versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Transporteur, Zusteller oder Boten auf den Kunden über.

14.4
Soweit die Kosten für Verpackung und Versandvorbereitung entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

15. Vertragsauflösung

15.1
Wird der Vertrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt, erhält miss uppercover die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparten Aufwand oder durchgeführte oder böswillig unterlassende Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Auftraggeber und miss uppercover werden sich über eine Pauschalierung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt einig: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn gehen 10 % der ursprünglich festgelegten Vergütung an miss uppercover über. Darüber hinaus sind abweichende und ergänzende Vereinbarungen möglich. Der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

16. Vertragsschluss und Speicherung von Vertragstexten bei Auftragserteilung über das Premade Cover Angebot auf missuppercover.com/premadecover

16.1
Nachfolgende Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen zwischen miss uppercover und einem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung

16.2 Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit

miss uppercover
Andrea Janas
Westendstraße 240
80686 München

16.3
Die Präsentation der Cover auf missuppercover.com/premadecover stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von miss uppercover dar, sondern ist nur eine Aufforderung in unverbindlicher Form, Waren zu bestellen. Bei Absenden einer Premade-Cover-Anfrage über das Anfrage- oder Kontaktformular, sowie via eMail gibt der Auftraggeber ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Eine Annahme dieses Angebots erfolgt innerhalb einer Woche schriftlich. Das Angebot gilt als abgelehnt sofern keine Annahme in besagtem Zeitraum erfolgt. 

16.4
Es gelten folgende Regelungen ab Eingang einer Anfrage aus dem Premade Cover Angebot:

– ein Vertragsangebot durch den Auftraggeber gilt als bindend abgegeben, wenn er das Anfrageformular ausgefüllt hat, sowie die AGB und Widerrufsbelehrung anerkennt und das Formular abgesendet hat.

– Der Eingang des Vertragsangebots wird durch eine automatisch generierte Eingangsbestätigung von miss uppercover via eMail bestätigt. Dies gilt jedoch nicht als Annahme des Angebots. Als angenommen gilt das Angebot erst, wenn innerhalb einer Woche eine schriftliche Annahme erfolgt oder die Coverdaten versendett werden. 

17. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung für das Premade Cover Angebot

17.1
Ausgewiesene Preise sind bindend und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Versandkosten können in Ausnahmefällen hinzukommen.

17.2 Der Auftraggeber hat per Banküberweisung zu zahlen.

18. Lieferung der Arbeiten aus dem Premade Cover Katalog

18.1
Die Lieferung bzw. Datenversand erfolgt innerhalb von 5 Werktagen bis 28 Werktage. Dabei variieren die Zeiten je nach zeitlicher Verfügbarkeit von miss uppercover und Aufwand der zu bearbeitenden Cover. Die Frist beginnt am Tag des Zahlungseingangs per Vorkasse auf das Bankkonto von miss uppercover

18.2
Mit Übergabe des Vertragsgegenstands als auch bei Versendungskauf an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

19. Datenschutz

19.1
Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden die Daten des Kunden mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden.

19.2
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (zB bei der Anmeldung von Domains, Bestellung von Fremdleistungen).

20. Schlussbestimmungen

20.1
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt.

20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.3
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sind grundsätzlich unverbindlich und im Zweifel unwirksam. Zur Änderung der Schriftformklausel ist die Schriftform notwendig.